Der Kaufhausdetektiv ist als geregelter Beruf gewerbemäßig dem Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe zugeordnet und auf Grund der unterschiedlichen Qualifikationen nicht mit einem Privatdetektiv ( Privatermittler ) zu vergleichen. Der Kaufhausdetektiv unterliegt damit den Bestimmungen für das Sicherheitsgewerbe und hat nach § 34a der Gewerbeordnung zur beruflichen Zulassung eine Sachkundeprüfung vor der zuständigen IHK abzulegen.
Seine Aufgabe ist die Feststellung von Ladendieben, die Verhinderung des
Diebstahls und die Bearbeitung der Strafanzeigen, Übernahme von Testkäufen, Personalkontrollen und Beratung des Einzelhandels über eine Minimierung von Inventurdifferenzen.
Für diese Dienstleistungen bieten wir nicht nur unsere Kaufhausdetektive an, sondern auch bei Bedarf unsere Doorman in Unform als Präventivmaßnahme an.
Diese haben die Aufgabe, Kunden beim Betreten und Verlassen der Geschäftsräume und während des gesamten Aufenthaltes zu beobachten und gegebenenfalls bei Feststellung einer Straftat die nötigen Maßnahmen einzuleiten.
Bei Verdacht des Diebstahls oder der Unterschlagung durch Mitarbeiter bieten wir unsere Privatermittler mit entsprechender Qualifikation zur Aufklärung an.
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