
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Detektei Winkler Security e.K.
Schulstr.42, 47698 Geldern
1.ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Geltungsbereich
1.1ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle RechtsgeschäfteÂÂÂÂ der Detektei Winkler Security nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nach-ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ stehend „ Auftraggeber „ genannt.
1.2ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Änderungen dieser Geschäftsbedingung werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muß den Widerspruch innerhalb von 14 Tagen nach der Bekanntgabe der Änderung an die Detektei Winkler Security absenden.
2.ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Vertragsgegenstand
2.1ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Die Detektei Winkler Security ist auf die nach § 34a GewO zulässige, gewerbsmäßige Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen jeder Art für Personen und/oder Objekte spezialisiert.
2.2ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Das besondere Leistungsspektrum der Detektei Winkler Security umfasst :
Werk und Liegenschaftsschutz
Der Werk und Liegenschaftsschutz erfolgt speziell für Objekte mit erhöhten Sicherheitsanforderungen. In der Regel werden diese Objekte durch einen oder mehrere Sicherheitskräfte bewacht, die speziell nach den Wünschen und Aufträgen des Auftraggebers geschult und eingesetzt werden.
Personenschutz
Die Detektei Winkler Security bietet ein speziell auf den Auftraggeber abgestimmtes Personenschutzprogramm an. Die Mitarbeiter werden/sind entsprechend des Aufgabengebiets geschult und befinden sich in einer weiterführenden Ausbildung um eine maximale Sicherheit für die zu schützende Person erreichen zu können.
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Veranstaltungsschutz
Der Veranstaltungsschutz umfasst Kassen-,Ordnungs-und Aufsichtsdienst für Ausstellungen, Messen und sonstige Veranstaltungen.
Mobiler Sicherungsdienst
Der mobile Sicherungsdienst wird im Rahmen des Auftrags in Form von Einzel-
Doppelstreifen durchgeführt. Die Kontrollgänge erfolgen nach den Wünschen des Auftraggebers und werden im Sinne einer effektiven Überwachung zu unregelmäßigen Uhrzeiten durchgeführt und dokumentiert.
Alarmaufschaltung
Eine Alarmaufschaltung der jeweiligen Einbruchmeldeanlage wird bei einem
Kooperationspartner der Detektei Winkler Security aufgeschaltet. Der Kooperationspartner ist eine VdS anerkannte Sicherheitsfirma mit ISO 9001 die jegliche Alarmeingänge registriert und die sofortigen erforderlichen Maßnahmen
einleitet.
Interventionsdienst
Der Interventionsdienst handelt entsprechen der jeweilig vereinbarten Dienstanweisung und führt bei eingehenden Alarmen und Notrufen
Präventionsmaßnahmen durch.
( Sonstiges )
Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des gesamten Leistungsangebots ist auf Anfrage bei der Detektei Winkler Security einzuholen.
3.ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag mit der Detektei Winkler Security kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung des Auftrages in mündlicher oder schriftlicher Form.
Der Vertrag wird vor Beginn des Auftrags von beiden Parteien unterzeichnet. Änderungen können nur im beiderseitigen Einvernehmen und in Schriftform geändert werden.
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4.ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Leistungsumfang
A. Pflichten des Auftragnehmers
4.1ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Der Leistungsumfang richtet sich nach den jeweiligen Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
4.2ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Der Auftragnehmer ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen und Bestimmungen gegenüber seinen Mitarbeitern verantwortlich.
4.3ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Die Detektei Winkler Security wird auf die betrieblichen und vertraglich vereinbarten Belange des Auftraggebers eine Dienstanweisung für seine Mitarbeiter ausarbeiten, in der nähere Verhaltensanweisungen und Bestimmungen über Streifengänge, Kontrollen und sonstige Dienstverrichtungen festgelegt werden.
Der Sicherheitsdienstleister versichert nach bestem Wissen und Gewissen, dass seine Mitarbeiter die Dienstanweisung kennen, bzw. über diese unterrichtet werden und sich bei allen Sicherheitstätigkeiten streng an diese zu halten.
4.4ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Änderungen und Ergänzung der Dienstanweisung sind in der Regel nicht vorgesehen und bedürfen deshalb einer schriftlichen Vereinbarung. Soweit unvorhergesehene Gefahrensituationen es erforderlich machen, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Streifengängen, Kontrollen und sonstigen Dienstvorrichtungen Abstand genommen werden, um angemessen auf die Gefahr reagieren zu können.
4.5ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Die Detektei Winkler Security ist für die Ausstattung seiner Mitarbeiter mit technischen Gerätschaften, wie Funkgeräten, Taschenlampen, Verteidigungswerkzeugen etc., sowie für die vertraglich vereinbarte, einheitliche Dienstkleidung verantwortlich.
Die technischen Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeuge werden gegen eine festgelegte Gebühr zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellungsgebühr für die technischen und motorisierten Ausrüstungsgegenstände richtet sich nach der aktuellen Preistabelle der Detektei Winkler Security zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
B. Pflichten des Auftraggebers
4.6ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Der Auftraggeber verpflichtet sich, Räumlichkeiten für die Sicherheitsmitarbeiter kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, dass bei der Benutzung der Räumlichkeiten, sowie der Begehung des zu bewachenden Objektes alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen, Anweisungen und Vorschriften eingehalten und erfüllt sind.
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4.7ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Zum Zwecke der Vertragsdurchführung erteilt der Auftraggeber den Sicherheitsmitarbeitern für die Zeit des Einsatzes das ihm zustehende Hausrecht über das zu bewachende Objekt.
Weiterhin sind die für den Sicherheitsdienst erforderlichen Schlüssel kostenlos und in ausreichender Menge, sowie eine Notfallliste mit Telefonnummern und Anschriften der wichtigsten Kontaktpersonen an den Sicherheitsdienstleister zu übergeben.
4.8ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Sonstiges
5.ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Vertragsdauer und Vergütung
5.1ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
5.2ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Ist eine feste Laufzeit des Vertrages nicht vereinbart, so beträgt diese mindestens
3 Monate.
5.3ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende. Das Vertragsverhältnis verlängert sich stillschweigend um weitere 3 Monate, wenn nicht ein Vertragspartner in der vorgesehenen Kündigungszeit das Vertragsverhältnis kündigt. Eine feste Vertragslaufzeit ist davon nicht betroffen.
5.4ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Im Fall der Kündigung des Sicherheitsdienstleistungsvertrages durch den Auftraggeber hat dieser den TerminÂÂÂÂ für die Herausgabe sämtlicher Schlüssel, Pläne, Listen, Unterlagen etc. rechtzeitig, d.h. mindestens 1 Woche vorher, mit dem Auftragnehmer zu vereinbaren.
5.5ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Der Vertrag kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von beiden Vertragspartnern ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
5.6ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Im Fall der Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber steht der Detektei Winkler Security mindestens 20 % der Gesamtauftragssumme zu, ohne das dieser einen Nachweis des tatsächlichen Schaden zu erbringen hat.
5.7ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Zahlungsmodalitäten: Der vertraglich vereinbarten Zahlungspflicht kannÂÂÂÂ der Auftraggeber per
Überweisung
Einzug vom Konto
( sonstiges )
nachkommen.
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Besondere Zahlungsbedingungen:
5.8ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Detektei Winkler Security ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % zu.
Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
5.10ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Barauslagen und besondere Kosten, die der Detektei Winkler Security auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
5.11ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers verstehen sich exklusive der gesetzlichen MwSt. in Höhe von 19 %.
6.ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Verschwiegenheitspflicht
Die Detektei Winkler Security verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und auch nach dessen Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
7.ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Haftung
7.1ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Die Detektei Winkler Security haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldungsunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang.
7.2ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Die Regelung des vorstehenden Absatzes ( 7.1 ) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz satt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung, Verzugs oder Unmöglichkeit.
8.ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Gerichtsstand
8.1ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Für die Geschäftsverbindung zwischen den beiden Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
8.2ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandkunden gleichermaßen.
8.3ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist
Ausschließlich der Sitz der Detektei Winkler Security.
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9.ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Sonstige Bestimmungen
9.1ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
9.2ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Eine Änderung der Klausel Nr. 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
10.ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ ÂÂÂÂ Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
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